Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2
Wie viele Stunden Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt braucht Ihr Betrieb pro Jahr? Betreuungsgruppe wählen, Beschäftigte eintragen – das Ergebnis steht sofort da.
3 Ergebnis
37,5Stunden pro Jahr
Grundbetreuung für 25 Beschäftigte in Gruppe II
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- mind. 7,5 h
- Betriebsarzt
- mind. 7,5 h
- Frei aufteilbar
- 22,5 h
Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung – ihr Umfang richtet sich nach den Gegebenheiten in Ihrem Betrieb und wird individuell ermittelt.
Kleinbetrieb
Bei bis zu 10 Beschäftigten gibt es keine festen Einsatzzeiten.
Vorgeschrieben sind eine Grundbetreuung, die in Gruppe II spätestens nach drei Jahren zu wiederholen ist, sowie eine anlassbezogene Betreuung, etwa bei neuen Maschinen oder Arbeitsverfahren.
Für Betriebe bis 50 Beschäftigte bieten viele Unfallversicherungsträger alternativ die bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) an.
Hintergrund
So wird gerechnet
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten werden nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 betreut. Die Grundbetreuung ergibt sich aus der Zahl der Beschäftigten und dem Stundensatz der Betreuungsgruppe:
| Gruppe | Gefährdung | Stunden je Beschäftigtem und Jahr |
|---|---|---|
| Gruppe I | Hohe Gefährdung | 2,5 |
| Gruppe II | Mittlere Gefährdung | 1,5 |
| Gruppe III | Geringe Gefährdung | 0,5 |
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt müssen jeweils mindestens 20 % der Grundbetreuung übernehmen, mindestens aber 0,2 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Den Rest teilen Sie nach Bedarf auf. Zusätzlich ist die betriebsspezifische Betreuung zu ermitteln – zum Beispiel für besondere Gefährdungen, neue Anlagen oder Umstrukturierungen.
Vereinfachte Darstellung ohne Gewähr. Maßgeblich ist die DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers.